Der Anlass

Der Sportverein TSV Radbruch nutzt seit vielen Jahren seine Sportanlage auf einem von der Gemeinde Radbruch zur Verfügung gestellten Pachtgelände an der Bardowicker Straße (K42). Das in den letzten Jahren in unmittelbarer Nähe entstandene Neubaugebiet Hofkoppeln I und II ist inzwischen sehr nahe an das Sportgelände gerückt, sodass einer der Rasenplätze nur noch eingeschränkt genutzt werden kann.

Bis 2023 muss der Sportverein diese Sportanlage mit zwei Rasengroßspielfeldern, zwei Tennisplätzen, Beachvolleyballfeld, Leichtathletikanlagen, Bogenschießanlage und einem Vereinshaus aufgeben, da der von der Gemeinde mit dem Besitzer des Geländes vereinbarte Pachtvertrag aus unterschiedlichen Gründen aufgelöst wird. Eine befristete Verlängerung wird notwendig sein, da der Umzug der Sportanlagen auf das neue Gelände bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu realisieren ist.

Vorsorglich hatte die Gemeinde im Jahr 2014 Vorgespräche mit der ev. Kirche über die Verpachtung einer in unmittelbarer Nähe der Bahnstrecke und dem Neubaugebiet Hofkoppeln II liegende, etwa sieben Hektar große Fläche geführt, um dem TSV Radbruch einen langfristigen Fortbestand seiner Vereinsarbeit sichern zu können. Die notwendigen F- und B-Planverfahren für diese Fläche sind eingeleitet.